(2) Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer sowie Familienangehörigen des Mieters gelenkt werden.Voraussetzungen sind immer das Mindestalter von 21 Jahren und der Besitz einer gültigen Fahrerlaubins. Ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des Vermieters wird der Mieter den Mietgegenstand nicht an dritte Personen zur Benutzung überlassen.
(3) Das Wohnmobil wird nicht im Rahmen von Open-Air-Festivals verwandt.
II.Vertragspflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich:
- die Betriebsanleitungen des Wohnmobiles und aller eingebauten Geräte usw. genaustens zu beachten, - alle maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten
(z.B,. Reifendruck überprüfen, Ölstand und Kühlwasser zu kontrollieren usw.)
- eigene Bettwäsche oder anderes geeignetes Material (u.B. Wolldecken oder Schlafsäcke) zu
verwenden,
- bei Unfällen, Unglücks- oder sonstigen Schadensfällen die Polizei zu verständigen,
- Kennzeichen Namen und Anschriften der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge festzuhalten, sowie
einenUnfallbericht für den Vermieter zu erstellen,
- bei Beschädigungen den Vermieter unverzüglich telefonisch zu verständigen,
- die bestehenden Verkehrsvorschriften in den verschiedenen Ländern zu beachten und sich bei Fahrten
ins Ausland eigenverantwortlich über die geltenden Verkehrsvorschriften zu unterrichten.
III. Übergabe/Rücknahme
(1) Sofern nichts anderes vereinbart wird, steht das Wohnmobil am Tag vor dem Mietbeginn ab ca.16 Uhr, zur Abholung bereit. Der Mieter erhält eine ca. 45min. Einweisung in sein Mietfahrzeug.
(2) Das Fahrzeug steht voll getankt und mit der nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmung Deutschlands vorgeschriebenen Ausrüstung bereit und ist auch vollgetankt zurück zu geben.
(3) Die Rückgabe erfolgt entweder am letzten Reisetag oder am Tag darauf, bis spästestens 10 Uhr. Bei einer Rückgabe nach10.30 Uhr stellen wir einen weiteren Tag in der aktuellen Saison in Rechnung.
IV. Rauchen & Haustiere
(1) E s handelt sich bei unserer Flotte um eine Nichtraucherflotte. Das Rauchen in dem Wohnmobil ist daher nicht gestattet.
(2) Das Mitführen von Haustieren, ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
(3) Bei unerlaubten Mitführen eines Haustieres sowie Rauchen innerhalb des Wohnmobils berechnen wir für den hierausresultierenden Reinigungsmehraufwand pauschal 200 Euro.
V .Reparaturen
Für Ausführung von Reparaturen über 50 Euro benötigt der Mieter die vorherige Erlaubnis des Vermieters. Dieser wird dem Mieter die Reparaturkosten erstatten, wenn ordnungsgemäße und prüfbare Quittungen vorliegen und der Schaden nicht auf ein Verstoß des Mieters gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag oder gegen allgemeinen Verkehrsvorschriften oder sonstige gesetzliche Bestimmungen zurückführen ist.
VI. Ausland
(1) Der Mieter darf mit dem Fahrzeug im westeuropäischen Ausland reisen. Keine Fahretn in Krisen- &Kriegsgebiete.